In Zusammenarbeit mit Parker INC. (New York) & Teelingberg & Partner LLP (Zürich)
Hinweis: Die Teilnahme am Wiedergutmachungsverfahren ist ausschließlich bei Vorlage geeigneter Zahlungsnachweise möglich. Einreichungsfrist: 15. Oktober 2025.
Anfrageformular zur vorläufigen Prüfung eines Entschädigungsanspruchs im Rahmen des internationalen Wiedergutmachungsverfahrens