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Hinweis: Die Teilnahme am Wiedergutmachungsverfahren ist ausschließlich bei Vorlage geeigneter Zahlungsnachweise möglich. Einreichungsfrist: 15. Oktober 2025.

Anfrageformular zur vorläufigen Prüfung eines Entschädigungsanspruchs im Rahmen des internationalen Wiedergutmachungsverfahrens