Im Rahmen eines durch das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) initiierten Wiedergutmachungsverfahrens wurden infolge strafrechtlicher Ermittlungen gegen mehrere internationale Betrugsnetzwerke erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmt und für die Entschädigung betroffener Geschädigter bereitgestellt. Die Wiedergutmachung erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen sogenannten Remission Process, der durch die US-Behörden in enger Kooperation mit ausgewählten Anwaltskanzleien in den Vereinigten Staaten und Europa umgesetzt wird.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ergibt sich insbesondere aus dem Deferred Prosecution Agreement (DPA) vom 19. Januar 2017 zwischen der United States Attorney’s Office und der Western Union Company. Darin räumte Western Union systematische Verstöße gegen den Bank Secrecy Act sowie Beihilfe zu Drahtbetrug ein und verpflichtete sich zur Zahlung von insgesamt 586 Millionen US-Dollar zur Entschädigung betroffener Personen.
Die Wiedergutmachungsinitiative verfolgt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher zu entschädigen, die infolge betrügerischer Aktivitäten über Finanzdienstleister – insbesondere Western Union – finanzielle Verluste erlitten haben. Dazu zählen insbesondere:
Vorschussbetrug (z. B. angeblicher Lotteriegewinn oder Erbschaft)
„Enkeltrick“ bzw. Notlagenbetrug
Internet- und Liebesbetrug („Romance Scam“)
Falsche Jobangebote und Verkaufsplattformen
Weitere Formen organisierter Telekommunikations- und Onlinebetrugsdelikte
Für die strukturierte Durchführung der Antragsprüfung und Anspruchsvalidierung arbeiten zwei international agierende Kanzleien in enger Abstimmung mit den zuständigen US-Behörden:
1. Kanzlei Parker INC.
Fifth Avenue 133 rd and 74 th Street, New York, NY 10006
Zuständig für Geschädigte mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kanada, Mittel- und Südamerika.
2. Kanzlei Teelingberg & Partner LLP
Talstrasse 20b, 8001 Zürich, Schweiz
Zuständig für Geschädigte mit Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz und weiteren europäischen Staaten.
Beide Kanzleien stehen betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern beratend und vertretend zur Seite und gewährleisten die frist- und formgerechte Übermittlung an die zuständigen US-Stellen.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 19. Januar 2017 eine Zahlung über Western Union getätigt haben und dabei Opfer einer betrügerischen Handlung im Sinne des Programms wurden.
Der Nachweis erfolgt idealerweise durch Transaktionsbelege, Schriftverkehr mit Tätern, sowie sonstige unterstützende Dokumente (z. B. E-Mail-Ausdrucke, Überweisungsnachweise oder polizeiliche Anzeigen).
Formulareingang
Anträge sind ausschließlich über das auf dieser Website zur Verfügung gestellte Online-Formular oder per postalischer Einreichung bei den zuständigen Kanzleien möglich.
Identitätsprüfung
Vor Bearbeitung erfolgt eine einmalige Identitätsverifikation im Rahmen der geltenden Datenschutz- und Compliance-Vorgaben.
Prüfung durch Kanzlei und US-Behörden
Nach interner Vorprüfung durch die zuständige Kanzlei werden die vollständigen Antragsunterlagen an das US-Justizministerium und die zuständige Verwaltungsstelle zur Endprüfung weitergeleitet.
1.Beginn der ersten Phase: April 2024
2.Abschluss der ersten Phase: Januar 2025
3.Beginn der zweiten Phase: 04. August 2025
4.Letztmöglicher Antragseingang: 31. Dezember 2025
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem genannten Stichtag keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden können.
Im gesamten Wiedergutmachungsverfahren werden keinerlei Verwaltungsgebühren, Vorabzahlungen oder Bearbeitungskosten erhoben. Die Einreichung von Anträgen sowie die Auszahlung der Entschädigungen erfolgen für die Antragsteller kostenfrei.
Sollten Sie Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit diesem Verfahren erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. In solchen Fällen bitten wir um sofortige Meldung an:
info@kompensationsstelle.com
Für Rückfragen oder die Einreichung unterstützender Dokumente stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Europäische Anlaufstelle:
Kanzlei Teelingberg & Partner LLP
Talstrasse 20b, 8001 Zürich
E-Mail: info@schadenswiedergutmachung-phase2.org
Telefon: +41 41 677 08 41
Amerikanische Anlaufstelle:
Kanzlei Parker INC.
Fifth Avenue 133 rd and 74 th Street, New York, NY 10006
Telefon: +1 938 777 38 68
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